Warum Photovoltaik?
Unter dem Begriff Photovoltaik versteht man die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie.
Der Inhaber einer PV-Anlage hat die Möglichkeit seinen produzierten Strom als Eigenverbrauch zu nutzen
oder in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Seit 2000 gilt das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Es soll gemäß seinem Zweck (§ 1 Abs. 1)
im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen.
Darüber hinaus soll es die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern.
Entwicklung installierter Leistung
Solarstrom ist ein stark wachsender
Bestandteil der deutschen wie auch
internationalen Stromversorgung.
Er wird seine Position mehr und mehr
ausbauen. Bis zum Jahr 2020 sollen
allein in Deutschland 20 % des
Strombedarfs aus regenerativen
Energien erzeugt werden. Dieses Ziel wird
sich nach den Ereignissen in Japan noch deutlich erhöhen.
Ziel der Bundesregierung
Anteile der erneuerbaren Energien
- am gesamten Bruttoendenergieverbrauch 18 % (nach EU-Richtlinie 2009/28/EG)
- an der gesamten Stromerzeugung 35 % (nach Energiekonzept BReg 28.09.2010)
(Quelle: BMU-KI III 1 nach Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat)


